Wernerhus Ferienhausvermittlung
Ferienhäuser in Dänemark

Mietbedingungen

1. Mietvertrag
Der unterschriebene Mietvertrag ist für beide Seiten verbindlich. Die zugelassene Personenzahl des jeweiligen Mietobjektes darf nicht überschritten werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

2. Zahlungsbedingungen
10 Tage nach Erhalt des Mietvertrages wird die 1.Rate fällig - sie beträgt 25 % des Gesamtmietbetrages. 30 Tage vor Beginn des Mietvertrages wird die 2. Rate fällig - sie beträgt 75 % des Gesamtmietbetrages.
Strom und Telefonkosten werden vor Ort abgerechnet. Eine Kaution (Depositum) kann zur Deckung von Stromverbrauch, Telefonkosten, Endreinigung usw. erhoben werden.

3. Storno
Eine eventuelle Stornierung des Mietvertrages muß per Einschreiben erfolgen. In diesem Falle werden folgende Stornogebühren fällig:

bis 90 Tage vor Mietbeginn: 10% des Gesamtmietbetrages
bis 60 Tage vor Mietbeginn: 25% des Gesamtmietbetrages
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Gesamtmietbetrages
bis 14 Tage vor Mietbeginn: 75% des Gesamtmietbetrages
ab 13 Tage vor Mietbeginn: 100% des Gesamtmietbetrages

Der Mieter ist jedoch stets berechtigt, nach Absprache mit dem Büro, den Mietvertrag auf einen anderen Mieter zu übertragen. Im Falle einer Stornierung wird das Büro versuchen, das Mietobjekt wieder zu vermieten.

4. Haftungen
Der Mieter ist während der Mietdauer für das gemietete Objekt samt zugehörigem Inventar verantwortlich und für eventuell selbstverschuldete Schäden erstattungspflichtig und sollte deshalb im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein. Der Mieter übernimmt das Mietobjekt im sauberen Zustand und ist verpflichtet, das Haus in aufgeräumten und gesäubertem Zustand zu hinterlassen. Eventuelle Schäden am Mietobjekt sind dem Büro unverzüglich per Telefon mitzuteilen. Das Büro ist unter der Telefonnummer +45 98 20 80 26 täglich von 10.00 bis 17.00 Uhr zu erreichen. Das Büro wird für Abhilfe sorgen. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, besonders bei der Abstellung kleinerer Mängel, mitzuwirken, sowie dem Büro eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Da fast alle Ferienhäuser auf Dünen - oder Naturgrundstücken liegen, kann das Büro bei eventuellem Insektenvorkommen nicht haftbar gemacht werden. Das Büro wird jedoch, im Rahmen des Möglichen, Abhilfe leisten.

5.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hjørring, Dänemark


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Wernerhus - Ferren 113, 9492 Blokhus - Dänemark
Tel: +45 98 20 80 26 - E-mail: Kontakt